Innenministerium Baden Württemberg

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Deregulierung und bessere Rechtsetzung

Gutes Recht und die Reduzierung und Vereinfachung von Normen sind wesentliche Voraussetzungen für den Abbau von Bürokratie und eine bürgerorientierte Verwaltung. Der Deregulierungswille der Landesregierung von Baden-Württemberg hat sich durch eine Vielzahl von Aktivitäten und Projekten manifestiert, die das Innenministerium in den letzten Jahren in einer zentralen Rolle begleitet hat. Die Bilanz kann sich sehen lassen: so ist die Zahl der Verwaltungsvorschriften in den Jahren 2000 bis 2008 von 4235 auf 1458 und damit um mehr als 65 % reduziert worden.

 

Die Beschränkung auf die unbedingt erforderlichen Neuregelungen und die weitere Verbesserung der Qualität von Normen ist die zweite Säule auf der gutes staatliches Handeln zum Wohle der Bevölkerung basiert. Diesem Ziel dient die Verwaltungsvorschrift der Landesregierung und der Ministerien zur Erarbeitung von Regelungen (VwV Regelungen), die seit 1.1.2011 gilt. Die VwV Regelungen beschreibt den Weg zu einer neuen Norm, stellt für den Erlass von Vorschriften hohe Hürden auf (Deregulierung durch Regulierung des Normerlasses) und macht die regelmäßige Überprüfung bestehender Vorschriften möglich. Die Bestimmungen der VwV Regelungen sind von der Überzeugung getragen, dass überflüssiger Verwaltungsaufwand und unnötige Beschränkungen für Bürger und Wirtschaft nur durch entsprechende Qualitätsanforderungen und klare, verständliche Regelungen verhindert werden können. Ein wesentliches Instrument, das dies sicherstellen soll, ist die mit der VwV Regelungen neu eingeführte Verbindung der Regelungsfolgenabschätzung mit einer Nachhaltigkeitsprüfung. Der jeweilige Normgeber soll transparent darstellen, wie die Auswirkungen von neuen Regelungen auf Bürgerinnen und Bürger, auf Wirtschaft und Kommunen, die Gesellschaft und auch auf den Landeshaushalt aussehen können.

 

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