E-Government-Richtlinien
Die E-Government-Richtlinien Baden-Württemberg 2005 (Bekanntmachung des Innenministeriums vom 08. Juni 2004, GABl. S. 510). Sie sind am 01.01.2005 in Kraft getreten und regeln im Wesentlichen:
E-Government Baden-Württemberg
E-Government umfasst die Interaktion von Bürgern und Unternehmen mit der Landesverwaltung über Internet-Techniken sowie die Kommunikationsabläufe zwischen öffentlichen Verwaltungen.
Aufgabe von E-Government Baden-Württemberg ist es, wirtschaftliche, ganzheitliche und weitest möglich medienbruchfreie Automationslösungen mit den Mitteln der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) entsprechend den fachlichen Anforderungen in möglichst kurzer Zeit zu realisieren.
IuK-Organisation
Der Landessystembeauftragte (LSB) leitet den Landessystemausschuss (LSA). Der LSA ist das fachliche Koordinierungsgremium unterhalb des Ministerrats. Ihm gehören die Leiter der Abteilungen 1 der Ministerien, dort zuständig für Personal, Haushalt und Organisation, an. Ferner der Leiter der der Abteilung 5 im Innenministerium, der auch die Geschäftsführung obliegt. Wesentliche Aufgabe des LSA ist die Festlegung der Nutzung der IuK in der Landesverwaltung.
Der Arbeitskreis Informationstechnik (AK-IT) bereitet die fachlichen Entscheidungen des LSA vor. Den Vorsitz hat die die Abt. 5 des Innenministeriums. Mitglieder des AK-IT sind die Leiter der IuK-Leitstellen der Ministerien.
Die Abt. 5 des innenministeriums ist u.a. die Geschäftsstelle für den LSA und den AK-IT. Sie hat für die IuK die Aufgabe, Maßnahmen zu initiieren, zu konzipieren und zu koordinieren. Diese Aufgabe beinhaltet auch die intensive Beratung der Ressorts in allen Fragen der IuK-Technik, einschließlich von Rechtsfragen, insbesondere bei Ausschreibungen und Verträgen.
Jedes Ressort verfügt über eine IuK-Leitstelle, die den Einsatz der IuK plant, steuert und koordiniert.
Planung von IuK-Vorhaben und -Projekten
Die Ressorts planen IuK-Vorhaben in eigener Verantwortung. Die IuK-Leitstelle erstellt einen dreijährigen Ressortplan, der die Planungsunterlagen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen enthält. Die Planungen werden jährlich fortgeschrieben und dem Innenministerium durch Einstellung in das IuK-Informationssystem (IuK-IS) zur Kenntnis gegeben.
Die Abt. 5 des Innenministeriums fasst die Ressortpläne und die Vorhabensplanung zu einem IuK-Gesamtplan der Landesverwaltung zusammen. Sie beurteilt die Vorhaben und Projekte nach den Standards des E-Government-Konzepts des Landes.
Durchführung von Vorhaben und Projekten, Einhaltung von Standards
Vorhaben werden als Projekte nach dem Projektmanagement-Leitfaden und im Einklang mit den Standards des E-Government-Konzepts realisiert. Abweichungen können nur in Abstimmung mit dem Innenministerium erfolgen. Projektträger sind regelmäßig die Fachabteilungen der Ministerien.
Einheitliche IuK-Infrastruktur
Die IuK des Landes baut auf einer einheitlichen Infrastruktur auf und umfasst verschiedene Grundverfahren, z.B. die Bürokommunikation, das Rechnungswesen, das Personalwesen usw. Die Elemente der einheitlichen IuK-Infrastruktur sind in den Standards zum E-Government-Konzept festgelegt.
Erfolgskontrolle
Die Zielerreichung und die Rationalisierungserfolge sind zu dokumentieren.
Beschaffungsverfahren
Die Ressorts sollen durch gemeinsame Beschaffungen die dadurch möglichen wirtschaftlichen Vorteile ausschöpfen, bei Hard- und Software möglichst einheitlich über die IuK-Zentren. Eine E-Vergabe-Plattform wird eingesetzt.
Informationstechnisches Gesamtbudget (IGB), Planungsvollzug
Die Ressortpläne sind Grundlage der Haushaltsplanung. Sie werden von den Ministerien nach den Haushaltsvorschriften in eigener Verantwortung vollzogen. Wesentliche Abweichungen von den Planungen sowie Beschaffungen sind anzuzeigen.
Durch haushaltsgesetzliche Ermächtigung können Mittel aus dem IGB durch ein vereinfachtes Verfahren zwischen Behörden umgeschichtet werden, auch über Ressortgrenzen hinweg und gegebenenfalls auch mit Rückführungsverpflichtung.
Zusammenarbeit
Die Ressorts und die Abt. 5 des Innenministeriums unterrichten sich gegenseitig über alle wichtigen Vorgänge, Projekte und Beschaffungen über das IuK-Informationssystem des Landes (IuK-IS).
Die IuK der Landesverwaltung ist mit der Kommunalverwaltung frühzeitig abzustimmen. Die Ergebnisse einer beratenden Arbeitsgruppe werden in einem „Gemeinsamen IuK-Architekturmodell“ veröffentlicht und entsprechend der technischen Entwicklung fortgeschrieben.
Eine Abstimmung ist auch mit anderen Bundesländern, dem Bund, Nachbarstaaten und der Europäischen Union vorgeschrieben. Bei gemeinsamen Projekten sind die Ressorts verpflichtet, die Landesstandards zu beachten.