E-Government in Baden-Württemberg
"E-Government" (Electronic Government) steht für die Nutzung elektronischer Medien, insbesondere des Internets, durch Bürger, Unternehmen und Verwaltung, zur Erledigung von Verwaltungsvorgängen.
Ziel des E-Governments ist, mit Hilfe der Informations- und Kommunikationstechnik eine Verwaltung aufzubauen, die, wo immer möglich, interaktiv über das Internet Verwaltungsdienstleistungen anbietet, die Informationen elektronisch bereithält, an Bürger sowie Unternehmen übermittelt oder auch von diesen entgegen nimmt. Beispiele für solche Dienste sind Informationen zu Verwaltungsverfahren, Online-Formulare, elektronische Anträge oder auch Bescheide. Geschäfts- und Verwaltungsprozesse sollen dadurch beschleunigt, rationalisiert und letztlich die Leistungen der öffentlichen Verwaltungen deutlich gesteigert werden.
Bund und Länder wirken bei der Einrichtung und dem Betrieb informationstechnischer Systeme zusammen. Es geht dabei vor allem um einheitliche Standards und Sicherheitsanforderungen als Voraussetzung für gemeinsame Projekte. Das zuständige beschließende Organ ist der von Bund und Ländern gemeinsam getragene IT-Planungsrat. Dieser beschließt gemeinsame IT-Standards und konkrete E-Government-Projekte.
Die Landesverwaltung Baden-Württemberg plant und steuert den Einsatz der Informationstechnik seit langem auf der Grundlage eines so genannten Landessystemkonzepts (LSK). Wie die private Wirtschaft steht auch die öffentliche Verwaltung vor immer neuen Herausforderungen. Beispiele sind: die Verwaltungsstrukturreform, Einsparauflagen, die Übertragung zusätzlicher Aufgaben, Qualitätsverbesserung bei Verwaltungsdienstleistungen und effizienter Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik. Besonders die verstärkte Nutzung des Internets durch Bürger, private Wirtschaft und öffentliche Verwaltungen machten eine rasche Weiterentwicklung des Landessystemkonzepts zu einem E-Government-Konzept Baden-Württemberg erforderlich.
Wesentliche Komponenten des E-Government-Konzepts Baden-Württemberg sind Regelungen, insbesondere die E-Government-Richtlinien (E-Gov-RL) mit den Vorschriften zu einheitlichen IuK-Verfahren, z.B. Umweltinformationssystem, Polizeiliches Informationssystem und Informationssysteme der Steuerverwaltung. Zentrales Vorhaben ist das Verwaltungsdiensteportal des Landes "service-bw.de" im Internet. Dieses Portal erschließt dem Bürger die Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung in Baden-Württemberg, ohne dass er die örtliche und fachliche Zuständigkeit der Behörden kennen muss.
Ferner definiert das E-Government-Konzept auch den Landessystembeauftragten (LSB), Landessystemausschuss (LSA), Arbeitskreis Informationstechnik (AK-IT), IuK bzw. IT - Aufgabenerledigung im Innenministerium (Ref 51-54) und das Informationstechnische Gesamtbudget (IGB).
Stark wachsende Bedeutung kommen darüber hinaus den organisatorischen und technischen Standards des E-Government-Konzepts (E-Gov-Standards) zu, die jährlich fortgeschrieben und veröffentlicht werden. Denn sowohl die erfolgreiche Umsetzung der Verwaltungsstrukturreform als auch eine wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Bund, Ländern und Gemeinden beim E-Government erfordern eine Abstimmung und Festlegung von technischen und organisatorischen Standards im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik. Nur so ist es möglich, Systeme und Verfahren gemeinsam zu entwickeln, in einzelnen Fällen auch gemeinsam zu betreiben, zumindest aber die unbedingt erforderliche Interoperabilität der verschiedenen Systeme zu gewährleisten.
Die Abt. 5 des Innenministeriums vertritt das Land in EU-, Bund- und Länder-Gremien bei der IT-Technik. Der Ministerialdirektor des Innenministeriums nimmt als Vertreter des Landes an den Sitzungen des IT-Planungsrats teil. Ein wichtiges Vorhaben im Rahmen von "Deutschland-Online" ist zum Beispiel die Einführung eines Nationalen Waffenregisters.