Innenministerium Baden Württemberg

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E-Bürgerdienste

Die Stärkung und Förderung des Medienstandortes Baden-Württemberg ist einer der politischen Schwerpunkte der Landesregierung. Mit konkreten Projekten im Bereich elektronischer Verwaltungsdienstleistungen und Medien soll eine größere Kundenfreundlichkeit bei gleichzeitiger Leistungssteigerung der Verwaltung erreicht werden. Die Landesregierung hat 1998 das Aktionsprogramm "E-Bürgerdienste und Netz Baden-Württemberg"  beschlossen, um der Verwaltungsreform durch intensivere Nutzung der Internet-Technik neue und wirkungsvolle Impulse zu geben. Dieses Programm wird laufend aktualisiert. Details finden Sie in der nebenstehenden Beschreibung des Aktionsprogramms „E-Bürgerdienste“.

Das Aktionsprogramm enthält neben der Errichtung eines Verwaltungsportals (Näheres hierzu unter Kapitel „www.service-bw.de“) auch die sukzessive Bereitstellung elektronischer Bürgerdienste.

Rechtliche Grundlagen

Die Nutzung der Internet-Technik stößt auch bei Verwaltungsverfahren teilweise an rechtliche Grenzen, wenn sie über ein reines Informationsangebot, einfache Hilfen (z.B. Formularabruf) oder die interaktive Nutzung bei formlosen Verfahren hinausgeht. Der Bund hat auf eine Bundesratsinitiative von Baden-Württemberg sein Verwaltungsverfahrensgesetz geändert. Baden-Württemberg hat dessen Regelungen in seinem Elektronik-Anpassungsgesetz (EAnpG) vom 14.12.2004 berücksichtigt. Durch die Änderung der verwaltungsverfahrensrechtlichen Regelungen des Landes wird im Bereich des gesamten Verwaltungshandelns die Möglichkeit des rechtsverbindlichen Einsatzes elektronischer Kommunikationsmittel zwischen Bürgern und Behörden eröffnet.

Pilotprojekte

Die elektronische Abwicklung ausgesuchter Verwaltungsverfahren - teilweise unter Verwendung der elektronischen Signatur - wird in den ausgewählten Pilotprojekten erprobt  (siehe die Projektbeschreibung, aus der sich der aktuelle Sachstand ergibt).

Links

www.service-bw.de
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